Hallo zusammen,
schade, ein denkwürdiger Moment der Thüringer Eisenbahngeschichte! Aber wie ich gerade sehe besitzt Gleis Nummero 1 einen höhengleichen Überweg, daran ist ja auch nichts auszusetzen, aber auch ein Ausfahrtssignal in Richtung Meiningen und das ist der Punktus Knaktus, wie mein alter WR Lehrer zu sagen pflegte. Um den Sachverhalt noch kurz komplett darzustellen, bevor ich auf das Problem eingehe muss ich erwähnen, dass das Ausfahrtssignal in Richtung Eisfeld/Erfurt vor dem Übergang steht und somit zulässig ist, da sowohl die Reisenden den Zug sehen und der Tf langsam anfährt und auch die Fahrgäste beim überschreiten des Bü`s gut einsehen kann. So jetzt aber zu dem worauf es mir eigentlich ankommt. Der Überweg wird ja von keinem Eisenbahner vor Ort gesichert, also kann er für Zugfahrt aus Richtung Erfurt/Eisfeld in Richtung Meiningen als ungesichert angesehen werden, da der Tf den Bü zu spät sieht und somit auch nicht mehr wirklich zum stehen kommen kann. Somit dürften theoretisch keine Zugfahrten aus Erfurt/Eisfeld nach Gleis1 erfolgen. So wird das auch in Mellrichstadt gehandhabt Gleis zwei, über welches der Überweg geht besitzt kein ESIG in Richtung Meiningen/Erfurt, da der Zug einen höhengleichen Überweg, der ungesichert ist, befahren müsste und das vom EBA nicht zugelassen wurde. Wieso darf man das jetzt auf einmal in Grimmenthal
Gruß
Tobias