Das ist eine gute Frage. Kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten. Betrieben werden die meisten Bahnen in der ehemaligen DDR ja noch nach der Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen und nicht nach der ESBO. Wer ist also die zulassende Stelle? Das EBA ist für die "Staatsbahn" verantwortlich, also wohl nicht für Parkbahnen. Der LfB ist für NE-Bahnen verantwortlich, aber ist er es auch für Parkbahnen? Bekanntlich hat das EBA eine Ausnahmegenehmigung für das Betreiben von WSSB-Anlagen über den 31.12.2010 hinaus erlassen, während dies der LfB Sachsen-Anhalt für die NE-Bahnen (z.B. HSB) nicht getan hat. In der Klärung der Zuständigkeit liegt also die Klärung der Fragestellung.

VG; René