Normalerweise sollte aber schon in den Containern drin sein, was "draußen" angegeben ist.
Hallo,
der Satz ist im konkreten Fall irreführend.
Man muss hier ganz klar zwischen Abfallrecht und Gefahrgut unterscheiden. Gefährlicher Abfall bedeutet nicht zwangsläufig Gefahrgut.
Gekennzeichnet sind die Container i.d.R. mit Gefahrklasse 90 und Stoffnummer 3077 (d.h. umweltgefährdender Stoff, fest n.a.g.
(kontaminierte Erde)). Womit die Erde nun konkret kontaminiert ist, kann nicht einmal anhand der Abfallschlüsselnummer bei gefährlichen Abfällen in dem zum jeweiligen Container mitzuführenden Anhang 1B entschlüsselt werden. Über die Klassifizierung entscheidet der Versender u.a. anhand der Stoffeigenschaften, seiner Herkunft, Konsistenz uvm.. Das sind Spezialisten deren Fachwissen zum Abfallrecht das eines lediglich geschulten Tfs weit überragt

. In einigen Dokumenten, die ich zu diesen Zügen aufgehoben habe, ist die Schlüsselnummer 190304* aufgeführt: gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle. Von außen ist anhand der Bezettelung des Containers nichts diesbezügliches erkennbar. Das ist auch nicht notwendig.
Eine Zuordnung von Abfallschlüsseln zu den UN-Nummern und umgekehrt ist nicht möglich.
Die Feuerwehr interessiert im Katastrophenfall zur Bekämpfung nur die Gefahrklasse und Stoffnummer.
Der Buchstabe "R" wie Rifiuti ist nur in Italien vorgeschrieben. Für Österreich und Deutschland ist dieser ohne Bedeutung. Das "A" wie Abfall ist nur bei genehmigungspflichtigen Abfalltransporten im Straßenverkehr erforderlich. Für den Bahnverkehr ist es nach meinem jetzigen Kenntnisstand noch nicht notwendig.
TXL als Entsorgungsfachbetrieb kontrolliert und überwacht die Abfallzüge genauestens. Die Beförderungsbedingungen sind strenger gefasst als z.B. bei Kraftstoffzügen. Solche Transporte bedingen für die Versender und Beförderer einen hohen bürokratischen Aufwand in jedem Land, in dem der Zug unterwegs ist. Bei diesen Abfallverkehren müssen wir Tf zusätzliche Kontrollen am Zug sowie Protokolle auch bei Personalwechsel abarbeiten und auf Richtigkeit und vollständige Angaben prüfen. Im Bf Brenner sind die ÖBB Wagenmeister penibel bei Ihren Kontrollen. Einmal im Jahr ist die "Müllschulung" zu absolvieren, sonst darf ein Tf diese Züge nicht befördern.
Grüße
Andreas