EDGE-Henning hat geschrieben:Es gibt kein generelles Verbot, aber es geht hier hauptsächlich um die Lärmentwicklung und die Einstufung der Feuerwehrklasse. Auf begründete Anfahrt gibts das Okay.
Es waren 3 747 in Erfurt.Die besagte 747-400 "Thüringen", die 747-200B der U.S.Airforce und die Regierungsmaschine der Japaner, die ein Touch- and Go machte.
Hallo
Leider habe ich keinen Zugriff mehr zum Luftfahrthandbuch. Aber im Jahre 2009 stand das von mir erwähnte Verbot noch eindeutig drin.
Frag doch mal in EDGE nach, ob du dort mal in ein Luftfahrthandbuch (AIP IFR) schauen darfst. Lass dich nicht mit einem Jeppessen abspeisen, der ist de facto nicht amtlich.
Gerade die Ausnahmegenehmigungen bestätigen ja das generelle Verbot, sonst bräuchte man sie nicht erteilen. Es fehlt in Erfurt schlichtweg an den notwendigen Ausrollstrecken im Falle eines Startabbruchs bei kritischer Geschwindigkeit.
Der Flieger würde entweder westlich auf die Straße vor Alach fallen oder östlich in die Gartenanlage rutschen. Erfurt ist nun mal ein "Flugzeugträger".
Die Feuerwehr ist in der Kategorie 7 und auf Anforderung Kategorie 9, wenn ich mich recht erinnere. Dies stellt u.a. Anforderungen an die Technik in Abhängigkeit von den Flugzeuggrößen. Wenn die Boeing 747 nicht erlaubt ist, brauche ich auch keine entsprechende Technik dafür vorzuhalten. Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Die Lärmentwicklung hat damit primär nichts zu tun. Wenn es danach gehen würde, dürfte nicht eine Tu 154B, An 12 oder MD 80/81/82/83 in Erfurt gelandet sein. Hier gibt es nur zeitliche Beschränkungen in Abhängigkeit vom Flugzeugtyp und natürlich entsprechende Gebühren. B 747/757/767 haben ein Lärmzeugnis nach ICAO Annex 16 Kap. 3. und sind damit in der begünstigten Kategorie. Die An 12 war lärmintensiver und damit Kapitel 2 . Hat man auch deutlich gehört im Vergleich zur in Erfurt häufigeren 757.
Grüße
Andreas